Warum wurde die Genossenschaft als Rechtsform für das neue Geschäftsfeld in Erfurtshausen gewählt?
Genossenschaft basieren auf gemeinsamen Grundsätzen. Nachfolgend sind zum einen die Grundsätze des Internationalen Genossenschaftsbundes aufgeführt und zum anderen die genossenschaftlichen Grundsätze des Zentralverbands deutscher Konsumgenossenschaften, die die Grundsätze des Internationalen Genossenschaftsbundes für seine Mitglieder konkretisieren.
Stellungnahme des Internationalen Genossenschaftsbundes zur genossenschaftlichen Identität.
Definition
Eine Genossenschaft ist eine selbständige Vereinigung von Personen, die sich auf freiwilliger Basis zusammenschließen, um ihre gemeinsamen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse zu befriedigen und ihre Vorstellungen in einem Unternehmen zu verwirklichen, das ihnen allen gemeinsam gehört und demokratisch geleitet wird.
Werte
Genossenschaften basieren auf Werten wie Selbsthilfe, Selbstverantwortung, Demokratie, Gleichheit und Solidarität. Genossenschaftsmitglieder glauben in der Tradition ihrer Gründerväter, an ethische Werte wie Ehrlichkeit, Offenheit, soziale Verantwortung und Bemühen um den Anderen.
Grundsätze
Die genossenschaftlichen Grundsätze dienen den Genossenschaften als Richtlinien, mit deren Hilfe sie ihre Werte in die Praxis umsetzen.
Grundsatz Nr. 1 Freiwillige und offene Mitgliedschaft
Genossenschaften sind Organisationen auf freiwilliger Basis, die jedem offen stehen, der ihre Dienste in Anspruch nehmen kann und der bereit ist, die mit der Mitgliedschaft verbundenen Verantwortungen ohne jegliche Diskriminierung von Geschlecht, sozialer Herkunft, Rasse und politischer oder religiöser Überzeugung zu akzeptieren.
Grundsatz Nr. 2 Demokratische Entscheidungsfindung durch die Mitglieder
Genossenschaften sind demokratische Organisationen, die von ihren Mitgliedern kontrolliert werden. Diese arbeiten aktiv mit, indem sie ihre Politik selbst bestimmen und durch demokratische Entscheidungen umsetzen. Männer und Frauen, die als gewählte Vertreter arbeiten, sind der Gesamtheit der Mitglieder rechenschaftspflichtig. In Genossenschaften auf unterster Organisationsebene haben Genossenschaftsmitglieder grundsätzlich gleiches Stimmrecht (ein Mitglied, eine Stimme); Genossenschaften auf anderen Ebenen sind ebenfalls demokratisch organisiert.
Grundsatz Nr. 3 Wirtschaftliche Mitwirkung der Mitglieder
Genossenschaftsmitglieder zahlen zu gleichen Teilen das Kapital ihrer Genossenschaft ein, über das sie auch eine demokratische Kontrolle ausüben. Zumindest ein Teil der Rücklagen verbleibt in der Regel im gemeinschaftlichen Eigentum der Genossenschaft. Die Mitglieder erhalten einen begrenzten Ausgleich, wenn überhaupt, für das von ihnen gezeichnete Kapital, dessen Einzahlung Grundbedingung für die Mitgliedschaft ist. Die Mitglieder verwenden Erträge für einen beziehungsweise alle der nachfolgend aufgeführten Zwecke: Weiterentwicklung ihrer Genossenschaft, soweit möglich durch die Bildung von Rücklagen, von denen zumindest ein Teil unteilbar ist, Begünstigung der Einzelmitglieder im Verhältnis zu der von diesen für die Genossenschaft erbrachten Leistungen und Förderung anderer, von den Mitgliedern beschlossener Aktivitäten.
Grundsatz Nr. 4 Autonomie und Unabhängigkeit
Genossenschaften sind autonome Selbsthilfe-Organisationen, die von ihren Mitgliedern kontrolliert werden. Wenn sie Vereinbarungen mit Dritten, auch Regierungsstellen treffen oder wenn sie Fremdkapital aufnehmen, geschieht dies so, dass die demokratische Kontrolle durch die Mitglieder und der Fortbestand der genossenschaftlichen Autonomie gewährleistet sind.
Grundsatz Nr. 5 Ausbildung, Fortbildung und Information
Genossenschaften gewährleisten Aus- und Fortbildung ihrer Mitglieder, ihrer gewählten Vertreter, ihrer Geschäftsführer und Angestellten, so dass diese zur Fortentwicklung ihrer Genossenschaft wirksam beitragen können. Darüber hinaus informieren sie die Öffentlichkeit - besonders die Jugend und die meinungsbildenden Multiplikatoren - über Art und Vorzüge der Genossenschaft.
Grundsatz Nr. 6 Kooperation mit anderen Genossenschaften
Genossenschaften dienen den Interessen ihrer Mitglieder am wirksamsten und stärken die Genossenschaftsbewegung am ehesten durch die Kooperation durch den örtlichen, regionalen, nationalen und internationalen Strukturen.
Grundsatz Nr. 7 Vorsorge für die Gemeinschaft der Genossenschaft
Durch die von ihren Mitgliedern beschlossene Politik arbeiten die Genossenschaften an der nachhaltigen Entwicklung ihrer Gemeinschaften.
Genossenschaftliche Grundsätze des Zentralverbandes deutscher Konsumgenossenschaften e.V. Beschlossen auf dem ordentlichen Verbandstag am 06. Mai 2006 in Hochheim / Main.
· Demokratische Organisation, gleiches Stimmrecht der Mitglieder.
· Wettbewerbsfähigkeit wird angestrebt.
· Selbständigkeit, keine Beherrschung durch Dritte.
· Vorteile für Mitglieder.
· Offene Tür für neue Mitglieder, keine Diskriminierung.
· Gute Produkte und Dienstleistungen und offene und ehrliche Beschreibung
der Eigenschaften.
· Bildung ausreichender Reserven.
· Moderate Verzinsung der finanziellen Einlagen.
· Verteilung von Überschüssen nach Inanspruchnahme.
· Keine Auszahlung von Reserven an ausscheidende Mitglieder.
· Fairer Umgang mit Partnerinnen und Partnern der Genossenschaft.
· Wechselseitige Stärkung durch Zusammenarbeit der Mitglieder des ZdK
(Quelle: www.genossenschaftsgruendung.de/grundsaetze.html)
Die Satzung wurde am 16. August 2012 im Rahmen der Gründungsversammlung beschlossen. Am 30. November erfolgte die erste Satzungsänderung: Paragraf 51 wurde eingefügt.
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